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Für eine sozialgerechte und an (Gemeinwohl-)Leistungen orientierte Europäische Agrarpolitik (GAP) nach 2027 – einfach, transparent und verlässlich!

Eine Justitiafigur mit einer Wage
Datum:
16. Apr. 2026
Von:
Nikolaus Schmidt

Warum wir uns zu Wort melden:

Die Katholische Landvolkbewegung Deutschland (KLB) fühlt sich dem Leitbild einer nachhaltigen Land-wirtschaft in ökonomischer, sozialer und ökologischer Dimension verpflichtet. Dieses wird konkreti-siert durch unseren Fokus auf die bäuerliche Landwirtschaft mit inhabergeführten Betrieben, die ei-genverantwortlich arbeiten und sich den Werten der Gesellschaft gegenüber verantwortlich fühlen. Dabei ist uns bewusst, dass es hierzu verschiedene Modelle der Landwirtschaft gibt. Gemeinsam ist ihnen eine auf zukünftige Generationen ausgerichtete Erzeugung von Mitteln zum Leben, eine ressour-censchonende Wirtschaftsweise, der Schutz der Umwelt, der Erhalt der natürlichen Artenvielfalt und der Respekt vor den Mitgeschöpfen und der Schöpfung. Sie ist ins soziale ländliche Umfeld eingebettet, kann die ländliche Entwicklung vorantreiben und hat den Menschen mit seiner Arbeit und deren Ent-lohnung im Mittelpunkt.

Wir sind der festen Überzeugung, dass mit dieser Art der Landwirtschaft den aktuellen und den vor uns liegenden Herausforderungen begegnet werden kann. Auch wenn die Landwirtschaft zu den Um-welt- und Klimaproblemen beiträgt, so ist sie vielmehr noch ein wesentlicher Teil der Lösung. Dies gilt es zu stärken und die vorhandenen Potenziale zu nutzen. Dafür benötigen wir eine europäische Agrar-politik mit zielführenden Instrumenten sowie Wertschätzung und Wertschöpfung für die Leistungen der Landwirtinnen und Landwirte gleichermaßen.

Die neue GAP – Anreize statt Kostenerstattung

Die neue GAP muss den Umbau der Landwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit fördern und bäuerlichen Betrieben neue und verlässliche Perspektiven bieten. Wichtig ist uns, die unternehmerische Freiheit und die Kreativität der bäuerlichen Betriebe gut einzubinden und zu fördern. Förderprogramme der GAP bilden dabei den Rahmen und müssen die nötigen Anreize geben. Die Betriebe entscheiden, wel-che Maßnahmen sie durchführen. Auf der Basis EU-weit vorgegebener Mindestziele für eine Landwirt-schaft, die sich an den Ressourcen der Erde orientiert und diese langfristig erhält, sind standortange-passte Anreizsysteme erforderlich, die es den Landwirtinnen und Landwirten vor Ort ermöglichen standortgerecht und wirksam zu wirtschaften. Diese Mindestziele zu definieren, ist Aufgabe der EU und bannt die Gefahr einer Renationalisierung der Agrarpolitik und einer Verzerrung des Wettbewerbs innerhalb Europas.

Konkret fordern wir:

Erhalt eines eigenständigen Fonds für die Landwirtschaft

Wir fordern die Beibehaltung eigenständiger Fonds für GAP (EGFL) und für die ländlichen Räume in Europa (ELER) unter Federführung der DG Agri und auf nationaler Ebene des BMLEH. Die Unterordnung in einen NRP-Fonds marginalisiert die GAP, führt zu erheblich mehr Bürokratie und lässt sie zum Spiel-ball politischer Interessen anderer Politikbereiche werden.

Grundförderung mit Degression und Kappung

Die Flächenprämie sollte als Grundprämie zum Ausgleich der bestehenden Wettbewerbsnachteile Eu-ropas durch höhere Umweltstandards gegenüber Drittstaaten ausgestaltet werden - solange diese Wettbewerbsnachteile bestehen. Degression und Kappung sind Möglichkeiten, die bäuerlichen
Familienbetrieb zu stärken und Wettbewerbsvorteile großer Betriebe und Agrargesellschaften auszu-gleichen. Dies sind wir Landwirtinnen und Landwirten zur Betriebssicherheit gegenüber dem Welt-markt schuldig, gleich welches Produktionsmodell sie vertreten.

Gemeinwohlleistungen honorieren

Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft von Biodiversität bis zum Tierschutz müssen einkommens-wirksam werden. Dies kann nur gelingen, wenn die GAP die erbrachten Leistungen honoriert und nicht nur Nachteile ausgleicht. Die Mitgliedsstaaten müssen die Förderung standortangepasst ausgestalten und mit einem angemessenen Anteil kofinanzieren.

Existenzgründungs- und Junglandwirte-Förderung stärken

Ausdrücklich begrüßen wir die vorgeschlagenen Instrumente der Junglandwirte- und Frauenförderung sowie die Existenzgründungsanreize. Dabei ist für uns das Kriterium eines guten Businessplans wichti-ger als eine (starre) Altersgrenze. Wer einen Hof übernehmen oder gründen will, muss ein zukunftsfä-higes Betriebskonzept vorweisen, ohne dass die Vorlage mit einem erhöhten bürokratischen Aufwand für ihn verbunden ist.

Stärkung ländlicher Räume – eigenständigen Fonds erhalten

Die ländlichen Räume sind nicht nur die Räume der Lebensmittel-, Energie- und Rohstoffproduktion. Sie sind auch Lebensräume und Heimat vieler Menschen. Zum Beispiel hat sich in der Vergangenheit LEADER als ein wichtiges Instrument der ländlichen Entwicklung erwiesen und hat durch die Beteili-gung der Menschen auch zur Demokratieförderung beigetragen. Ein eigener Fonds zur Förderung länd-licher Räume und ihrer Infrastruktur muss erhalten bleiben und darf nicht in die Beliebigkeit der Mit-gliedsstaaten oder in Konkurrenz zur Landwirtschaft gebracht werden. Eine Kofinanzierung durch die Mitgliedsstaaten ist dabei auch zukünftig denkbar und sinnvoll.

Die GAP ist seit der Gründung der EU ein wesentlicher Baustein für den Zusammenhalt in der EU. Dies darf nicht dadurch aufs Spiel gesetzt werden, dass jedes Jahr neu im Rahmen der für viele The-men vorhandenen Mittel um die GAP gekämpft werden muss. Verlässlichkeit und Planungssicher-heit sind wesentliche Pfeiler der bisherigen Agrarpolitik der EU, die es zu bewahren gilt. Ein festes eigenes Budget für die Landwirtschaft, gemeinsame Mindestziele, Anreize diese zu erreichen oder zu übertreffen, sind dafür die notwendigen Voraussetzungen.

Bad Honnef im März 2026